Wer ist zur Wärmeplanung verpflichtet?

Abhängig vom Bundesland und der Einwohnerzahl sind bestimmte Kommunen gesetzlich verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen (z. B. in Baden-Württemberg ab 20.000 Einwohnern). Künftig gilt bundesweit das Wärmeplanungsgesetz (WPG).

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